Organisatorisches

Ablauf

  1. Ergotherapie muss ärztlich verordnet werden. D.h. Sie lassen sich von ihrem Facharzt oder Hausarzt eine Verordnung zur Ergotherapie mit entsprechender Diagnose ausstellen.
  2. Die Verordnung muss dann von Ihrer jeweiligen Krankenkasse BVAEB, SVS,… bewilligt werden. Seit Covid19 ist die Bewilligungspflicht bei manchen Krankenkassen ausgesetzt. Erkundigen Sich bitte bei ihrer Krankenkasse.
  3. Sie erhalten nach jeder Therapieeinheit, oder am Ende des 10er Blockes Ihre Rechnung, welche Sie begleichen.
  4. Anschließend können Sie sich einen Teil der Kosten, je nach Tarif der jeweiligen Kasse ( in der Regel sind es 80%), refundieren lassen, indem Sie die Zahlungsbelege zusammen mit Ihrem bewilligten VO-Schein zu Ihrer Krankenkasse schicken.

Dauer

Eine Einzeleinheit dauert in der Regel 60 Minuten. Wobei man sich auch Einheiten zu 45min oder 30min verordnen lassen kann.

Gruppentherapien dauern zwischen 60 min und 90 min

Kosten

Therapieeinheit 60 min (Einzel): 85 Euro
Gruppe (2 Personen) 60 min : 50 Euro

Teilrefundierung durch die jeweilige Krankenkasse möglich. Nach den derzeit gültigen Tarifen erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse.

ACHTUNG NEU:

Da ich seit April 2021 Vertragstherapeutin bei der ÖGK ( Österreichischen Gesundheitskasse) bin, können ÖGK-Versicherte ab jetzt Ergotherapie auf Krankenkasse erhalten. Ich verrechne dabei direkt mit der ÖGK. Für Sie als Patient entstehen dabei keine Kosten.


Terminabsagen

Falls Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich Sie dies bis spätestens 24 Stunden vor unserem Termin telefonisch zu tun.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen zu spät abgesagte Termine in Rechnung stellen werde.

Sollten Sie aufgrund einer plötzlichen Erkrankung den Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie darum, in der nächsten Einheit eine ärztliche Bestätigung mitzubringen, dann wird die Therapieeinheit auch nicht verrechnet.